Zähe Verhandlungen zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte

Meldungen

Am 11. Dezember 2018 trafen sich die Vertreter*innen der GEW und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Bayern zur dritten Verhandlungsrunde in der Geschäftsstelle des KAV in der Hermann-Lingg-Str. 3 in München. Für die GEW nahmen Daniel Merbitz, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der GEW Bund und zuständig für Tarifarbeit, sowie Dagmar Roselieb, Referentin für Tarifpolitik im Hauptvorstand, und auf bayerischer Ebene Anton Salzbrunn, GEW-Landesvorsitzender, sowie Dr. Doris Zeilinger und Wolfgang Öhmt aus Nürnberg und Alexander Lungmus sowie Mathias Sachs aus München an der Verhandlungsrunde teil.

Für den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern waren der Geschäftsführer Dr. Armin Augat und die stellvertretende Geschäftsführerin Dr. Annette Dassau sowie der Tarifreferent Sven Thanheiser zugegen. Als Beobachterin der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nahm die Referentin Carola Kiefer an der Verhandlungsrunde teil. Darüber hinaus saßen auch wieder Vertreter*innen der größten bayerischen Kommunen am Verhandlungstisch: Für die Landeshauptstadt München Thomas Eisenkolb aus der Geschäftsleitung des Referates für Bildung und Sport, für Nürnberg Alexandra Kandert vom Personalamt, für Regensburg der Leiter des Amtes für Organisation und Personalentwicklung Thomas Fischer und für Würzburg der Leiter des Fachbereichs Personal des Finanz- und Personalreferates Anton Jakob.

Darüber wurde verhandelt

Diskutiert wurde ein aus zwei Teilen bestehendes Forderungspaket. Der erste Teil enthält Grundsatzforderungen (vgl. Kasten), der zweite Teil Detailforderungen (vgl. Kasten), die bereits in einen Vertragsentwurf eingearbeitet wurden. Ziel der GEW ist die Übernahme der sogenannten Paralleltabelle, bei der der jeweiligen Besoldungsgruppe A die entsprechende Entgeltgruppe E des TVöD zugeordnet wird (z. B. Besoldungsgruppe A 13 = E 13 TVöD). Am Ende soll die Entgeltordnung für die angestellten Lehrkräfte im kommunalen Schuldienst in Bayern in den TVöD einfließen. Dazu verhielten sich die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite sehr zurückhaltend, da sie nicht in offene Konkurrenz zum Freistaat Bayern oder zu anderen Bundesländern treten wollen oder treten dürfen. Der KAV Bayern werde hier nicht vorpreschen, meinte Augat dazu.

<Kasten>

Grundsatzforderungen der GEW:

  1. Keine Verschlechterungen für Bestandslehrkräfte, was durch Überleitungsregeln rechtlich fixiert werden soll.

  2. Keine Verschlechterungen für Neueinstellungen im Verhältnis zu den Bestandslehrkräften.

  3. Anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger*innen anstatt der bisherigen verlängerten Stufenlaufzeiten.

  4. Anerkennung der Berufserfahrung aus vorherigen Arbeitsverhältnissen (ohne zeitliches Limit).

  5. Keine Übernahme von Akkreditierungsregelungen in das angestrebte Tarifvertragswerk, solange nicht alle öffentlichen Hochschulen akkreditiert sind.

Neben den Kernforderungen ging die GEW mit einem Entwurfstext einer Entgeltordnung Lehrkräfte unter dem Geltungsbereich des TVöD in die Verhandlung.

Schwerpunkte des Entwurfs:

  1. Die Eingruppierung der sogenannten „Nichterfüller*innen“ soll

    1. für Beschäftigte ohne Ausbildung für eine Lehrtätigkeit und ohne Qualifizierungsmöglichkeit in E 10 TVöD,

    2. für Meister*innen oder für Beschäftigte mit vergleichbarem Bachelorabschluss in E 11 TVöD,

    3. für Beschäftigte mit Masterabschluss in E 13 TVöD erfolgen.

  2. Den „Nichterfüller*innen“ sollen geeignete Qualifizierungsmaßnahmen eröffnet werden.

  3. Der öffentliche Arbeitgeber soll im Ergebnis der Tarifverhandlungen verpflichtet werden, Nachqualifizierungen anzubieten.

  4. Die Fallgruppe der Heil- und Sozialpädagog*innen soll nach den Vorstellungen der GEW in E 11 TVöD eingruppiert werden.

<Kastenende>

Alle Augen sind auf den TV-L gerichtet

Um die Verhandlungen nicht von vornherein durch unvereinbare Positionen zu erschweren, richteten beide Verhandlungsparteien den Blick auf die anstehenden Tarifverhandlungen der Länder (TV-L), die Anfang 2019 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in die nächste Runde gehen. Auch dort wird die GEW u. a. mit ähnlichen Grundsatz- und Detailforderungen in die Verhandlungen gehen und langfristig auf die vollständige Einführung der „Paralleltabelle“ hinwirken.i In der Diskussion zeigte sich darüber hinaus, dass beide Seiten meinen, dass dann auch für die sogenannten „Nichterfüller*innen“ii über eine Direkteingruppierung nachgedacht und verhandelt werden könne.

Unabhängig von den anstehenden TV-L-Verhandlungen wurde abschließend für den 19. März 2019 der nächste Verhandlungstermin vereinbart. Diese vierte Verhandlungsrunde wird auf Einladung der GEW im DGB-Haus am Kornmarkt 5-7 in Nürnberg stattfinden.

von Mathias Sachs

Sprecher des GEW-Stadtvorstandes München
Vorstandsmitglied im Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München
E-Mail-Kontakt: SachsMathias@aol.com


 

Foto: Foto von Karin von der Aktion

Bildunterschrift:

Einen Tag vor der dritten Verhandlung demonstrierte die GEW vor dem Anton-Fingerle-Bildungszentrum in der Schlierseestraße 47 in München zusammen mit den Beschäftigten aus der Fachakademie für Sozialpädagogik ihre Entschlossenheit.

Foto: Nachbesprechung 4 (002).jpg

Bildunterschrift:

U. a. Dagmar Roselieb, Anton Salzbrunn, Alexander Lungmus und Daniel Merbitz (v.l.n.r.) – hier während der Nachbesprechung – verhandeln für die GEW um die Eingruppierung der kommunalen Lehrkräfte mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern.
 

Mathias Sachs

Vgl. Anton Salzbrunn: Tarifrunde Länder 2019. Forderungen mit Aktionen und Warnstreiks unterstreichen. In dieser DDS auf S. 3

Vgl. Tarif-Info Nr.1; Download: gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/l-ego-kommunen/

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