Die Arbeitszeit der kommunalen Beschäftigten im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten von 40 Stunden auf das Westniveau von 39 Stunden abgesenkt. Um eine halbe Stunde ab 1. Januar 2022, um eine weitere halbe Stunde zum 1. Januar 2023. „Es ist besonders wichtig, dass endlich die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit geregelt ist. Das ist nach 30 Jahren Deutscher Einheit ein längst überfälliger Schritt. Deshalb hätten wir uns eine frühere Angleichung gewünscht”, kommentierte GEW-Tarifchef Daniel Merbitz.
Das Gesamtergebnis bewertete Merbitz „als respektabel unter den derzeitigen Rahmenbedingungen.” Es sei Ausdruck schwieriger Verhandlungen und der vorangegangenen Warnstreiks: „Die Kolleginnen und Kollegen haben erst unter Corona Außergewöhnliches geleistet und dann durch beeindruckende Aktionen und Warnstreiks ein Tarifergebnis erkämpft. Denn die Arbeitgeberseite war mit der Forderung nach einer Nullrunde gestartet." Positiv sei, dass die Laufzeit des Tarifabschlusses mit dem Jahr 2022 endet. Die Arbeitgeber hatten zuvor eine Laufzeit von vier Jahren gefordert.
Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (entspr. S 2 bis S 9) wird die Jahressonderzahlung ab 2022 wieder um fünf Prozentpunkte erhöht (Ost in zwei Schritten 2022 und 2023). Auch die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit und zur Übernahme der Auszubildenden sind Teil des Gesamtpakets. Der Angriff auf den Arbeitsvorgang als zentrale Säule des Eingruppierungsrechts im öffentlichen Dienst konnte abgewehrt werden.
Die Tarifkommission Bund und Kommunen und der Koordinierungsvorstand der GEW haben dem Tarifergebnis heute mit großer Mehrheit zugestimmt.
Die GEW hat alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Tarifabschluss unter www.gew.de/fragen-und-antworten zusammengetragen.
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